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Linke Officedesign GmbH & CO. KG
Am Wiesengrund 1
86932 Pürgen
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 8:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
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Name und Kontakt des Verantwortlichen
gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO
Linke Officedesign GmbH & CO. KG
Am Wiesengrund 1
86932 Pürgen
Vertreten durch:
Sabine Braun
Oliver Brinkmann
Sylvia Leinauer
Gerhard Linke
Rechtsform
Linke Officedesign GmbH & CO KG
HRA 15315
Sitz der Gesellschaft: Pürgen
Registergericht: Augsburg
Persönlich haftende Gesellschafterin
Linke Officedesign Verwaltungs GmbH
HRB 21338
Sitz der Gesellschaft: Pürgen
Registergericht: Augsburg
Verantwortlich für den Inhalt
Gerhard Linke
Telefon: 0 81 96/ 934 033
e-mail: g.linke@linke-officedesign.de
Kontakt:
Telefon:08196 934 030
Telefax:08196 934 036
E-Mail:info@linke-officedesign.de Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
UST ID Nr: DE 243549949
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Urheberrecht
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Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Linke-Officedesign GmbH & CO KG.
- Allgemeines
1.1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist und auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen oder einer ausfüllungsbedürftigen Lücke tritt vielmehr eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.
- Angebote/Muster
2.1. Die Angebote sind freibleibend.
2.2. Die in den Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten sind nur annähernd maßgebend. Diese sowie in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand. Für die Angaben aus den Unterlagen unserer Hersteller übernehmen wir keine Haftung.
2.3. Das Eigentums- und Urheberrecht für technische Unterlagen und Kostenvoranschläge als Bestandteile des Angebotes bleibt vorbehalten. Dem Empfänger des Angebotes ist es nicht erlaubt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen. Er hat sie auf Verlangen – einschließlich zwischenzeitlich gefertigter Kopien – unverzüglich an uns zurückzugeben.
2.4. Offenbare Angebotsfehler können bis zur Auftragsbestätigung berichtigt werden.
- Bestellung/Auftragsbestätigung
3.1. Mit seiner Auftragserteilung (Bestellung) erkennt der Besteller diese Bedingungen an.
3.2. In jeder Bestellung ist die genaue Angabe aller Einzelheiten durch den Besteller erforderlich. Für Fehler und Schäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben (z. B. „wie gehabt“ oder „wie bereits erhalten“) in der Bestellung entstehen, wird nicht gehaftet.
3.3. Der Vertrag gilt nach Eingang der Bestellung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen. Schweigen gilt nicht als Annahme und führt nicht zum Vertragsschluss. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, Änderungen, Ergänzungen usw. des Vertrages bedürfen der Schriftform. 3.4. Erhalten wir nach Absendung der Auftragsbestätigung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder eine entsprechende ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, so können wir entweder seine Leistung von einer vorherigen Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Preise, Preisvorbehalt, Zahlungen
4.1. Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer frei Übergabe Frachtführer.
4.2. Sollte bei den für den Auftrag maßgebenden Kostenfaktoren wesentliche und unvorhergesehene Änderungen gegenüber dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung eintreten, so bleibt eine entsprechende, angemessene Preisangleichung vorbehalten, sofern zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt.
4.3. Es bleibt vorbehalten, ein Drittel der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel mit der Lieferung der Ware und den Rest 30 Tage nach Rechnungsdatum anzufordern. Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so kann vom vereinbarten Lieferzeitpunkt an 75% der Vertragssumme als Anzahlung verlangt werden.
4.4. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsausstellung ohne jeden Abzug. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Weder Vertreter noch Verkaufspersonal haben Inkassovollmacht. Zahlungen sind ausschließlich an die auf unseren Firmenbriefen angegebenen Geschäftskonten zu leisten, Verrechnungsschecks sind an unsere Adresse: Linke Officedesign GmbH & CO KG, Am Wiesengrund 1, 86932 Pürgen, zu senden.
4.5. Eine vereinbarte Skontierung setzt voraus, dass der Rechnungsbetrag fristgerecht bei Linke Officedesign GmbH & CO KG eingeht. Die Voraussetzungen sind für jede Abschlags- und Schlussrechnung gesondert zu prüfen. Die eigenmächtige Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts führt zum Untergang der Skontoberechtigung. Allenfalls ist eine nachträgliche Einbehaltung herbeizuführen, wenn Linke Officedesign GmbH & CO KG die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes anerkennt. Gegenüber der Schlussrechnung ist Skontoabzug möglich, solange Linke Officedesign GmbH & CO KG eine vereinbarte Gewährleistungsfrist nicht gestellt hat.
4.6. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Besteller mit zwei Raten ganz oder teilweise in Rückstand, wird die gesamte Restschuld in der jeweils noch bestehenden Höhe zuzüglich Zinsen sofort fällig.
4.7. Das Recht zur Aufrechnung kann der Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur dann geltend machen, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Lieferzeit
5.1. Für die Lieferzeit ist stets der in der Auftragsbestätigung genannte Termin maßgebend. Sollte eine bestimmte Kalenderwoche als Lieferzeit vereinbart sein, bleibt der Auslieferungstag uns in der bestätigten Woche vorbehalten. Ist lediglich eine Lieferfrist angegeben, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Alle Lieferzeiten und -fristen verlängern sich angemessen, wenn die Voraussetzungen der Regelung 8.1. vorliegen.
5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
5.3. Der Besteller kann uns nach Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit in Verzug setzen, muss jedoch eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens 10 Arbeitstagen gewähren. Entsteht dem Besteller in Folge einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden, so beträgt die Entschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung 0,1%, im ganzen aber höchstens 2% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitergehende Schäden werden nur in den Fällen der Regelung 10.6. ersetzt.
5.4. Ist bei Verkäufen auf späteren Abruf keine bestimmte Abnahmefrist vereinbart, so ist der Abruf uns gegenüber so rechtzeitig zu erteilen, dass die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 30 Tage) möglich ist.
- Auftragsausführung
6.1. Konstruktive Änderungen, die den Gebrauchswert des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, können ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers vorgenommen werden. Alle Angaben in den Angeboten, Auftragsbestätigungen usw. über Abmessungen, Gewicht und Inhalt verstehen sich mit den branchenüblichen Toleranzen, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Für Materialstärke, Güte und Gewicht gelten die Bestimmungen des deutschen Normausschusses.
6.2. Teillieferungen und damit Teilrechnungen sind zulässig.
7.1. Es gelten grundsätzlich die Angaben der jeweiligen Hersteller
- Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Besteller, wenn er nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, über, sobald der Liefergegenstand an den Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat und zwar unabhängig davon, ob die Übergabe/Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder, wer die Frachtkosten trägt, wer den Transport durchgeführt hat.
- Lieferungs- (Leistungs-)Verhinderung
8.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, gleichgültig ob durch Streik, Aussperrung, Brand, Mobilmachung und Krieg oder aus anderen Ursachen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entstanden sind, sind wir berechtigt, entweder eine entsprechende angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben.
8.2. Wird uns die uns obliegende Leistung aus einem von uns zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz in Abweichung von 10.6. zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatz des Bestellers auf 5% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht ausgeführt werden kann. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
- Annahmeverzug des Bestellers Der Annahmeverzug des Bestellers berechtigt uns zur Fakturierung. Der Besteller hat die Kosten und das Risiko einer Einlagerung, ggf. auch Zwischenlagerung außer Haus, zu tragen.
- Sachmängel- und Schadensersatzansprüche Für die Sachmängel- und sonstige Haftung wegen Pflichtverletzungen gelten die im Folgenden angeführten Regelungen.
10.1. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare, z. B. in der Eigenschaft des Materials liegende Farb- und Strukturabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
10.2. Alle Mängelrügen sind, wenn der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform an Linke Officedesign GmbH & CO KG, Am Wiesengrund 1, 86932 Pürgen, selbst, nicht an seine Vertreter zu richten. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang des Liefergegenstandes in Textform gerügt werden.
10.3. (1) Die Verjährungsfrist der Unternehmer für Ansprüche und Rechte wegen Mängel unserer Lieferungen oder Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), §479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder §634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Werk). Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs gilt bei neuen Sachen eine Verjährungsfrist von zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen eine von einem Jahr. (2) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes. b) Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung übernommen haben. c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen. (3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen für den Lieferanteil mit Gefahrübergang, für die Montageleistung mit Abnahme. (4) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn der Fristen unberührt.
10.4. Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach 10.6. – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungenügenden Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so entstehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
10.5. Werden die gelieferten Erzeugnisse ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere Sachmängel- und sonstige Haftung. Gleiches gilt, wenn der Besteller den Liefergegenstand weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken können.
10.6. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und/oder wegen sonstiger grob fahrlässiger Pflichtverletzungen durch uns oder eines unserer Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
- Eigentumsvorbehalt
11.1. Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen (einschließlich eventueller Kosten und Zinsen) aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in unserem Eigentum. Dies gilt auch für die Einstellung von Einzelansprüchen in eine laufende Rechnung und für Forderungen, die gegen den Besteller im Zusammenhang mit den Liefergegenständen aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen nachträglich erworben werden, solange der Eigentumsvorbehalt noch nicht wegen eines Ausgleichs der Forderungen aus dem Vertrag untergegangen ist. Der Besteller trägt trotz des Eigentumsvorbehaltes die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware.
11.2. Das Eigentumsrecht erstreckt sich auch auf eine durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung entstehende neue Ware. Wir erwerben im wertanteiligen Verhältnis hieran Miteigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und zu sichern.
11.3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung im ganzen oder in Teilen ist nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Verkauft der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte, so gilt die Forderung gegen den Dritten bereits jetzt als an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet (wozu auch wir berechtigt sind), diese Abtretung dem Dritten mitzuteilen und alle Auskünfte zu erteilen, die wir zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigen.
11.4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen durch eingeschriebenen Brief zu unterrichten. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder einer Wiederherbeischaffung der Gegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind.
11.5. Wir werden die nach den vorstehenden Regelungen uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freigegeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes. Für die Zahlungspflicht des Bestellers ist Erfüllungsort Pürgen 12.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Landsberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei uns zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Besteller dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
- Rechtswahl Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung: UN-Kaufrecht (CISG) bleibt ausgeschlossen. Für Bauleistungen gilt ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- Datenschutz Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass aufgrund dieses Vertrages zum Zwecke der automatischen Verarbeitung (Rechnungsschreibung, Buchführung) Daten zu seiner Person gespeichert werden. Andere als in diesem Vertrag enthaltene Daten werden nicht gespeichert.
Stand 15.02.2012
Linke Officedesign GmbH & CO KG
Am Wiesengrund 1
86932 Pürgen